Einen Termin vereinbaren Deutschland

Wie vereinbart man einen Termin für Implantate, und was folgt danach?

Kurz gesagt

Telefonisch, unter +351 220 430 090. Sprechzeiten gibt es montags bis freitags von 9:30 bis 19 Uhr, am Wochenende keine. Vereinbart wird beim ersten Anruf die Diagnosesprechstunde mit 3D-Aufnahme, nicht die Behandlung. Sie ist kostenpflichtig, ihr Betrag wird auf die Behandlung angerechnet, und sie dauert je nach Fall 30 bis 60 Minuten. Welche Behandlung folgt und wann, ergibt sich nach einer vorherigen individuellen Untersuchung und Diagnose — und für gesetzlich Versicherte erst nach der Genehmigung durch die Kasse.

§ 01

Der erste Anruf: was dabei feststeht und was nicht

Der Weg zum Termin ist das Telefon: +351 220 430 090. Die Sprechzeiten der Klinik liegen montags bis freitags zwischen 9:30 und 19 Uhr; am Wochenende gibt es keine. Festgelegt wird im Gespräch die Diagnosesprechstunde und nichts darüber hinaus — wie viele Implantate, ob Knochen aufgebaut werden muss und an welchem Tag behandelt wird, steht erst nach einer vorherigen individuellen Untersuchung und Diagnose fest.

Zur Diagnosesprechstunde selbst liegen belegte Angaben vor. Sie ist kostenpflichtig, und ihr Betrag wird auf eine anschließende Behandlung angerechnet. Eine Zahl nennt diese Seite nicht, weil keine belegt ist; sie wird im Telefonat erfragt. Die Sprechstunde dauert je nach Komplexität des Falls 30 bis 60 Minuten. Wie lang sie im eigenen Fall wird, hängt von dem ab, was die vorherige individuelle Untersuchung und Diagnose klären muss.

Offen bleibt, wie weit im Voraus ein Termin zu vereinbaren ist; dazu liegt hier keine Angabe vor. Welche Fragen zur Einrichtung und zur behandelnden Person sich vor der Vereinbarung lohnen, steht auf einer eigenen Seite.

§ 02

Was zur Diagnosesprechstunde mitzubringen ist

Mitzubringen ist alles, was über den eigenen medizinischen, klinischen und zahnmedizinischen Zustand vorliegt, auch wenn es alt oder unvollständig erscheint. Was beim eigenen Zahnarzt oder Hausarzt dokumentiert ist, lässt sich vor der Reise anfordern — vom Schreibtisch aus, in denselben Wochen, in denen man bei der Kasse nachfragt.

Röntgenaufnahmen werden in der Klinik angefertigt, auch die 3D-Aufnahme, auf der die Planung beruht. Veröffentlicht ist, dass der Fall am Rechner geplant wird, bevor am Knochen gearbeitet wird.

§ 03

Warum die Reihenfolge für gesetzlich Versicherte festliegt

Im Ablauf der Klinik folgt der Eingriff in der Regel am Tag nach der Diagnosesprechstunde. Für wen kein Zuschuss der Kasse im Spiel ist, beschreibt das die übliche Folge.

Wer den Festzuschuss in Anspruch nehmen will, hat eine zweite Ordnung zu beachten, und sie hat Vorrang. Nach der belegten Angabe muss der Heil- und Kostenplan genehmigt sein, bevor die Behandlung beginnt. Ein Eingriff am Tag nach der Diagnose läge vor jeder Genehmigung. Für diesen Weg heißt das: die Diagnosesprechstunde in Porto, der ausführliche Kostenvoranschlag, den das Instituto AreLuna zum Einreichen erstellt, die Genehmigung durch die Kasse und erst dann die Behandlung.

Wie hoch der Festzuschuss ist und was das Bonusheft daran ändert, steht auf der Seite zum Heil- und Kostenplan.

§ 04

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Erster Schritt, vom Schreibtisch aus: bei der eigenen Kasse erfragen, in welcher Form sie den Plan für eine Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat annimmt, und die vorhandenen Unterlagen zusammentragen. Das verlangt keine Reise und gehört vor den ersten Anruf.

Zweiter Schritt: der Anruf unter +351 220 430 090 und dann die Diagnosesprechstunde in der Rua de Júlio Dinis, 194, 4050-327 Porto, wo das Instituto AreLuna zahnmedizinische Leistungen erbringt (Registernummer 161637, Betriebsgenehmigung 21593). Dort entstehen Untersuchung, 3D-Aufnahme und Befund.

Dritter Schritt, für den Festzuschuss wieder zu Hause: Der Kostenvoranschlag geht an die Kasse, und die Genehmigung wird abgewartet. Wie lange eine Kasse dafür braucht, ist hier nicht belegt; diese Seite nennt deshalb keine Dauer.

Vierter Schritt: der zweite Anruf, diesmal für den Behandlungstermin, wenn die Genehmigung schriftlich vorliegt. Wie viele Reisen danach folgen, steht auf der Seite zur Zahl der Reisen.

§ 05

Was das für Kalender und Urlaub bedeutet

Weil es nur von Montag bis Freitag Sprechzeiten gibt, liegen Untersuchung und Eingriff an Wochentagen. Wer berufstätig ist, plant dafür Urlaubstage ein; ein verlängertes Wochenende trägt keinen der beiden Termine allein.

Die Klinik nennt für den Aufenthalt mindestens drei Tage: einen für die Untersuchung, einen für den Eingriff und mindestens einen zur Erholung vor dem Rückflug. Das ist eine Untergrenze. Ob der eigene Fall mehr verlangt, ergibt sich nach einer vorherigen individuellen Untersuchung und Diagnose.

Für gesetzlich Versicherte mit Festzuschuss kommt die Regel der Kasse dazu. Diagnose und Eingriff fallen dann auf zwei getrennte Reisen, und beide verlangen Wochentage. Der Urlaub wird zweimal beantragt, der zweite erst, wenn die Genehmigung vorliegt. Wie sich die drei Tage in diesem Fall auf die beiden Reisen verteilen, ist hier nicht belegt und im Telefonat zu klären. Belegt ist, dass nach dem Eingriff mindestens ein Tag vor dem Rückflug vorgesehen ist.

Gebucht wird erst, wenn der Termin bestätigt ist. In welcher Sprache die Sprechstunde stattfindet, gehört ebenfalls vor die Buchung; was dazu veröffentlicht ist, beschreibt die Seite zur Sicherheit einer Behandlung im Ausland.

§ 06

Häufige Fragen

Lässt sich die Behandlung beim ersten Anruf gleich mit vereinbaren?

Für gesetzlich Versicherte, die den Festzuschuss in Anspruch nehmen wollen, nicht. Nach der belegten Angabe muss der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigt sein, und der Plan entsteht erst in der Diagnosesprechstunde. Der Behandlungstermin folgt der Genehmigung.

Was kostet die Diagnosesprechstunde?

Sie ist kostenpflichtig, und ihr Betrag wird auf die Behandlung angerechnet. Einen Betrag nennt diese Seite nicht, weil keiner belegt ist; er wird im Telefonat erfragt, bevor der Termin feststeht.

Müssen Röntgenbilder mitgebracht werden?

Nein. Die Röntgenaufnahmen werden in der Klinik angefertigt. Mitzubringen ist alles, was über den eigenen medizinischen, klinischen und zahnmedizinischen Zustand vorliegt.

Wie früh muss man anrufen?

Wie weit im Voraus ein Termin zu vereinbaren ist, ist hier nicht belegt. Ob ein gewünschter Tag frei ist, klärt das Telefonat unter +351 220 430 090.